UNSERE LEISTUNGEN
WIR MANAGEN IHREN DATENSCHUTZ
WAS
LEISTEN
WIR?
Grundsätzlich sorgt der externe Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten. Er klärt über datenschutzrechtliche Risiken auf und erarbeitet Vorschläge, die dem Verantwortlichen als Entscheidungsgrundlage dienen. Dabei nimmt der externe Datenschutzbeauftragte eine neutrale Position ein und ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei, aber auch nicht weisungsbefugt. Die Entscheidungshoheit im Datenschutz hat immer der Verantwortliche des Unternehmens. Eine vertrauensvolle Kooperation zwischen der Geschäftsführung und dem Datenschutzbeauftragten ist daher entscheidend für die effektive Umsetzung des Datenschutzes.
EINHALTUNG & UMSETZUNG
Wir überwachen die Einhaltung der DS-GVO, des BDSG-Neu sowie anderer datenschutzrechtlichen Vorgaben und unterstützen den Verantwortlichen bei der Umsetzung aller Datenschutzvorschriften in seinem Unternehmen.
VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN
Erstellung und Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten zur Dokumentation der Datenverarbeitung im Unternehmen. Das VVT ist ein entscheidender Baustein bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Nachweis- und Rechenschaftspflicht.
KONTAKT ZUR AUFSICHTSBEHÖRDE
Wir sind in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen ein kompetenter Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde und melden eingetretene Datenschutzvorfälle innerhalb von 72 Stunden.
TOM
Wir sorgen für eine gezielte Verbesserung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
UNTERRICHTUNG & BERATUNG
Beratung und Unterrichtung der Geschäftsführung, der Mitarbeiter, sowie der Betroffenen in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Der DSB übernimmt auch häufig selbst die Schulungen der Mitarbeiter und sensibilisiert alle Beteiligten hinsichtlich des Datenschutzes.
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG
Der Verantwortliche hat bei bestimmten Datenverarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen, dabei berät und unterstützt der externe Datenschutzbeauftragte nach Art. 35 DSGVO.
ÜBERNAHME DER AUSKUNFTSPFLICHT
Wir übernehmen die Auskunftspflicht bei Betroffenenanfragen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat.
VERTRAGSPRÜFUNG & WEBSITE
Wir prüfen Auftragsverarbeitungsverträge mit anderen Dienstleistern, Vertraulichkeitsverpflichtungen von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten und beraten bei der Erstellung der Datenschutzerklärung Ihrer Website.
Unsere TÜV zertifizierten Experten beraten Sie mit maßgeschneiderten Konzepten zum Datenschutz und der DSGVO.
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