ELBE Datenheld

Ihr externer

Datenschutzbeauftragter

WANN IST

FÜR MICH

DATENSCHUTZ RELEVANT?

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Wenn ich einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benenne, dann muss ich mich um Datenschutz kümmern und wenn nicht, hab ich mit Datenschutz nicht mehr viel zu tun.“ So ist es nicht! Auch wenn die Benennung eines DSB nicht notwenig ist, müssen Sie die datenschutzrechtlichen Pflichten umsetzen. Sie müssen z.B. in jedem Fall ein Verfahrensverzeichnis führen, sich um die Auftragsverarbeitung kümmern, Ihrer Nachweis- und Dokumentationspflicht nachkommen, die Erlaubnistatbestände und die Grundsätze im Datenschutz einhalten. Sobald Sie z.B. am Morgen Ihr Laptop aufklappen und regelmässig Ihre geschäftlichen Emails bearbeiten, sind Sie beim Datenschutz dabei.

Unsere externen Datenschutzbeauftragten (DSB) unterstützen Sie als Verantwortlichen dabei, die Datenschutzvorschriften sicher und pragmatisch umzusetzen.

Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter muss benannt werden wenn ...

  • DIE KERNTÄTIGKEIT DES UNTERNEHMENS...

    in der Durchführung von Datenverarbeitung besteht, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erfordern.

  • MINDESTENS 20 PERSONEN...

    im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

  • EINE DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG

    verpflichtend im Unternehmen durchzuführen ist.

  • DIE KERNTÄTIGKEIT DES UNTERNEHMENS...

    in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien (wie z.B. Gesundheitsdaten) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen besteht.

  • BEHÖRDEN ODER ÖFFENTLICHE STELLEN...

    Daten verarbeiten. (Ausnahme: Justizielle Tätigkeiten)

  • PERSONENBEZOGENE DATEN...

    geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.

WER MUSS EINEN

DATENSCHUTZ-

BEAUFTRAGTEN

BENENNEN?

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragen für Ihr Unternehmen zugunsten eines internen Datenschutzbeauftragen liegen auf der Hand!

INTERN oder EXTERN

Beide Lösungen für Ihr Unternehmen haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Für mittlere und kleine Unternehmen bietet der externe Datenschutzbeauftragte viele Vorteile. Für Unternehmen die sich täglich mit umfangreichen datenschutzrechtlichen Belangen beschäftigen, ist ein interner Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl.

KONTAKT & SERVICEANFRAGE:

tel. +49.30.722.99.724 • mobil +49.177.21.31.766

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